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In den letzten 200 Jahren hat sich das Bildungswesen in Deutschland grundlegend verändert. 1816 besuchen noch nicht einmal die Hälfte der Kinder zwischen 6 und 14 Jahren eine Schule. Erst die Einführung der allgemeinen Schulpflicht führt dazu, dass Mitte des 19. Jahrhunderts fast alle Kinder eine Schulbildung genießen, wenn auch oft nur für 5 oder 6 Jahre.

Das Erlernen von grundlegenden Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen sowie die kirchliche Erziehung stehen dabei im Vordergrund. Konfessionsschulen sind zu dieser Zeit vor allem auf dem Land noch die Regel.

Zunehmend übernimmt der Staat die Verantwortung für das Schulwesen. Die Schüler werden in Klassen eingeteilt, die Unterrichtsmaterialien verbessert und neue Unterrichtsmethoden entwickelt. Die Umsetzung der verschiedenen pädagogischen Erziehungs- und Bildungskonzepte erfolgt jedoch nur schleppend. Auch die Bedeutung der frühkindlichen Erziehung wird erkannt. Erste Kleinkinderschulen oder Kindergärten entstehen.

Während der Weimarer Zeit wird eine Schulpflicht, die acht Jahre dauern soll, gesetzlich vorgeschrieben. Das dreigliedrige Schulsystem aus Volksschule, Realschule und Gymnasium setzt sich deutschlandweit durch. Die Nationalsozialisten zentralisieren das Schulwesen und passen den Lehrinhalt ihrer Ideologie an.

Nach dem Krieg kehrt Deutschland zum dreigliedrigen Schulsystem zurück. Seit etwa 1970 gibt es zahlreiche Reformen im Schulwesen, die nach dem „PISA-Schock“ 2001 noch einmal forciert werden. Gleichzeitig wird die vorschulische Betreuung und Erziehung stark ausgebaut.